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Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht – was gilt es zu beachten?

Patientenverfügung


Viele Menschen schieben das Thema vor sich her – dabei sind Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vor allem eins: Entlastung. Für dich, weil dein Wille klarer wird. Und für Angehörige, weil sie im Ernstfall weniger raten und streiten müssen.

In Deutschland ist die Patientenverfügung gesetzlich im § 1827 BGB geregelt. Sie gilt unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung und muss schriftlich erstellt werden. (Gesetze im Internet)Die Vorsorgevollmacht ist das Instrument, mit dem du einer Vertrauensperson erlaubst, für dich rechtsverbindlich zu handeln, wenn du selbst nicht (mehr) kannst. Informations- und Musterangebote kommen u. a. vom Bundesministerium der Justiz. (BMJV)


1) Die drei wichtigsten Begriffe – kurz und klar

Patientenverfügung (PV) = „Was soll medizinisch passieren?“

Du legst fest, welche medizinischen Maßnahmen du in bestimmten Situationen wünschst oder ablehnst (z. B. künstliche Beatmung, Wiederbelebung, künstliche Ernährung, Dialyse, Intensivmedizin). Rechtsgrundlage: § 1827 BGB. (Gesetze im Internet)

Vorsorgevollmacht (VV) = „Wer darf für mich entscheiden/handeln?“

Du bevollmächtigst eine Person (oder mehrere), dich in Gesundheit, Behörden, Finanzen, Wohnen/Heim, Post, Verträgen usw. zu vertreten. Der Staat muss dann oft keine Betreuung anordnen, weil eine wirksame Vollmacht vorrangig ist. (Gesundheitsportal)

Betreuungsverfügung = „Wenn doch Betreuung: Wen soll das Gericht einsetzen?“

Falls eine Betreuung nötig wird (z. B. weil keine Vollmacht greift), kannst du dem Betreuungsgericht mitteilen, wen du als Betreuer:in möchtest. (Bundesärztekammer)


2) Patientenverfügung: Was macht sie wirksam?

A) Schriftform und Unterschrift

Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen. Ein Formular ist erlaubt – aber entscheidend ist, dass du unterschreibst und sie inhaltlich zu dir passt. (Gesetze im Internet)

B) „Je konkreter, desto besser“ (typischer Knackpunkt)

In der Praxis scheitert eine PV oft daran, dass sie zu allgemein ist („keine lebensverlängernden Maßnahmen“). Leit- und Ministeriumsinfos empfehlen, die PV an Situationen zu knüpfen und Beispiele/Behandlungswünsche verständlich zu formulieren. (BMG)

Hilfreiche Struktur:

  1. Situationen (Beispiele)

    • dauerhaftes Koma ohne Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins

    • weit fortgeschrittene, unheilbare Erkrankung in der Sterbephase

    • schwere, irreversible Hirnschädigung mit dauerhaftem Verlust der Entscheidungsfähigkeit

  2. Maßnahmen (wünschen/ablehnen)

    • Wiederbelebung (Ja/Nein/abhängig von Situation)

    • Beatmung (kurzzeitig vs. dauerhaft)

    • künstliche Ernährung/Flüssigkeit (Sonde/Infusion)

    • Dialyse

    • Antibiotika bei schwerer Infektion

  3. Was ist dir wichtig? (Werte)

    • Lebensqualität, Schmerzfreiheit, Würde, „lieber palliativ als intensiv“ usw.

Das BMG verweist zudem auf Textbausteine/Tools zur Formulierungshilfe. (BMG)

C) PV ersetzt nicht die Vorsorgevollmacht

Eine PV beantwortet medizinische Fragen – aber im echten Leben gibt es oft Graubereiche (z. B. Situation nicht 1:1 beschrieben). Dann ist eine Vertrauensperson enorm wichtig, die deinen mutmaßlichen Willen vertreten kann. Genau deshalb: PV plus VV ist meist die beste Kombination. (Gesundheitsportal)


3) Vorsorgevollmacht: Was muss drinstehen?

A) Bereiche, die du abdecken solltest

Je nach Muster/Leitfaden sind typische Vollmachtsbereiche:

  • Gesundheitsfürsorge (Einwilligen/ablehnen, Krankenhaus, Reha, Pflege)

  • Aufenthalt/Wohnen (Heim, Wohnung kündigen, Umzug organisieren)

  • Behörden/Sozialleistungen

  • Vermögen/Banken/Verträge (Konten, Miete, Versicherungen, Rechnungen)

  • Post/TelekommunikationOffizielle Infos weisen darauf hin, dass eine Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen zur rechtlichen Vertretung ermächtigt. (Gesundheitsportal)

B) Schweigepflichtentbindung und Einsichtsrechte

Damit Ärzt:innen Auskunft geben dürfen, muss die bevollmächtigte Person in der Vollmacht häufig ausdrücklich berechtigt werden, Unterlagen einzusehen und Informationen zu erhalten. Das Vorsorgeregister nennt diesen Punkt ebenfalls als wichtigen Inhalt. (vorsorgeregister.de)

C) „Ein Bevollmächtigter“ vs. „mehrere“

  • Eine Person ist oft am klarsten (schnelle Entscheidungen).

  • Bei mehreren Personen kläre: „gemeinsam“ oder „einzeln“ – sonst drohen Blockaden.

D) Notar – braucht man das?

Für viele Vollmachten reicht privat schriftlich. Aber: In bestimmten Bereichen (z. B. Immobilien/Grundstücksgeschäfte, sehr weitreichende Vermögensangelegenheiten) kann eine öffentliche Beglaubigung/Beurkundung praktisch oder nötig sein. Hier ist individuelle Beratung sinnvoll (Notar/Rechtsberatung), weil es stark vom Inhalt und von Bank/Institution abhängen kann. (Grundsatzinfos bietet BMJ; Details sind Einzelfall.)


4) Der häufigste Fehler: Dokumente sind da – aber niemand findet sie

A) Aufbewahrung

  • Original an einem bekannten Ort (Ordner „Vorsorge“)

  • Kopien: Bevollmächtigte Person + evtl. Hausarztpraxis/enge Angehörige

  • Notfallkarte im Portemonnaie („Dokumente vorhanden, Kontakt XY“)

B) Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR)

Die Bundesnotarkammer ermöglicht, Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Patientenverfügung zu registrieren, damit Betreuungsgerichte im Ernstfall schnell wissen, dass es Dokumente gibt und wer Kontaktperson ist. Wichtig: Registrierung ersetzt nicht das Dokument – sie macht es nur auffindbar. (onlinehilfe.bnotk.de)


5) Wie oft aktualisieren?

Gute Praxis:

  • alle 2–3 Jahre kurz durchlesen, Datum/Unterschrift erneuern („gilt weiterhin“)

  • nach großen Lebensereignissen: neue Diagnose, Trennung, Tod der Vertrauensperson, Umzug, geänderte Werte/Haltung

Das erhöht im Ernstfall die Akzeptanz („aktuell, bewusst, noch gewollt“).


6) Mini-Checkliste: So gehst du in 60 Minuten sinnvoll vor

  1. Eine Vertrauensperson auswählen (und vorher offen sprechen!)

  2. Patientenverfügung: 2–3 Szenarien + Maßnahmen konkret festlegen

  3. Vorsorgevollmacht: Bereiche ankreuzen/ausformulieren + Schweigepflicht/Unterlagen berücksichtigen (vorsorgeregister.de)

  4. Unterschreiben, Datum, ggf. Zeugen (optional, kann hilfreich sein)

  5. Kopien verteilen, Notfallkarte, ggf. ZVR registrieren (vorsorgeregister.de)


Gesundheits-Doc Empfehlung

Mach es pragmatisch und wirksam:

  • PV + VV kombinieren (Wille + Person, die ihn durchsetzt). (Gesundheitsportal)

  • Formuliere konkret (Situationen + Maßnahmen), nicht nur Schlagworte. (BMG)

  • Sorge dafür, dass die Dokumente auffindbar sind (Kopie + Notfallkarte + ggf. ZVR). (onlinehilfe.bnotk.de)


👉 Wenn du möchtest, erstelle ich dir als nächstes eine 1-seitige Ausfüllhilfe (Checkliste + Formulierungsbausteine), die du direkt zum Ausfüllen nutzen kannst.


Quellenbox
  • § 1827 BGB – Patientenverfügung (Gesetze im Internet) (Gesetze im Internet)
  • BMG: Patientenverfügung – Grundlagen & Hinweise (BMG)
  • BMJ: Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung – Informationen & Formulare (BMJV)
  • gesund.bund.de: Vorsorge für den Ernstfall (PV, VV, Betreuungsverfügung erklärt) (Gesundheitsportal)
  • Zentrales Vorsorgeregister (Bundesnotarkammer): Registrierung & Zweck (vorsorgeregister.de)
  • Bundesärztekammer: Patientenverfügung / Vorsorge (Übersicht) (Bundesärztekammer)


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